BauGB Novelle 2014 ist am 1. August 2014 in Kraft getreten
2014-09-08Das Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen vom 15. Juli 2014 ist am 18. Juli 2014 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 954) verkündet wurde. Es ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält in Artikel 1 Änderungen des Baugesetzbuchs.
Die BauGB-Novelle 2014 gibt den Ländern die Möglichkeit, in einem Landesgesetz Mindestab-stände zu baulichen Nutzungen festzulegen, die von den planenden Gemeinden und den Trägern der Raumordnung bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zu beachten sind (§ 249 Abs. 3 BauGB).
Diese “Länderöffnungskalausel” ist bis Ende 2015 befristet.