Michael Krautzberger Informationen für Studium und Praxis

BauGB Novelle 2014 ist am 1. August 2014 in Kraft getreten

Das Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen vom 15. Juli 2014 ist am 18. Juli 2014 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 954) verkündet wurde. Es ist am 1. August 2014 in Kraft getreten.  Das Gesetz enthält in Artikel 1 Änderungen des Baugesetzbuchs.

Die BauGB-Novelle 2014 gibt den Ländern die Möglichkeit, in einem Landesgesetz Mindestab-stände zu baulichen Nutzungen festzulegen, die von den planenden Gemeinden und den Trägern der Raumordnung bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zu beachten sind (§ 249 Abs. 3 BauGB).

Diese “Länderöffnungskalausel” ist bis Ende 2015 befristet.