Michael Krautzberger Informationen für Studium und Praxis

BauGB Novelle 2013 - Entwurf 2012

Am 30.7.2011 ist als jüngste Novelle des Baugesetzbuchs das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ in Kraft getreten. Dass die Bundesregierung knapp ein Jahr danach eine erneute Änderung der Städtebaurechts vorschlägt ist aus er Entstehungsgeschichte der beiden Novellen – kurz: „Klimaschutznovelle“ und „Innenentwicklungsnovelle“ – zu erklären: Eine Novellierung des Städtebaurechts war schon in der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien vom 26. 10. 2009 vorgesehen. Dazu sollte neben dem Klimaschutz als weiteres Ziel die Stärkung der Innenentwicklung im Bauplanungsrecht verfolgt werden. Auch die Baunutzungsverordnung sollte umfassend geprüft werden.

Die Ereignisse in Japan im Frühjahr 2011 hatten in der Bundesregierung zu einer Neubewertung auch des Zeitpunks und sachlichen Umfangs einer Städtebaurechtsnovelle geführt. Innerhalb weniger Wochen wurde dazu in ein umfassendes Gesetzgebungspaket zur „Energiewende“ auch das in einer BauGB Novelle vorgezogen, was nach den erwähnten Planungen ursprünglich in einem umfassenderen Gesetzgebungsansatz umgesetzt werden sollte.

Seit September 2011 wurde innerhalb der Bundesregierung der zweite Schritt des Gesetzgebungsprogramms abgestimmt, der zu dem am 4. Juli 2012 beschlossenen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ .