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BauGB Novelle 2013

Nach langwierigen und für die interessierten oder betroffenen „Zuschauer“ schwer nachvollziehbaren Vorgängen hat der Deutsche Bundestag am 26. April 2013 das „Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ beschlossen. Der Bundesrat ließ den Gesetzentwurf am 3. Mai 2013 passieren. Das Gesetz ist inzwischen im BGBl. verkündet worden:

BGBl I 2013 S  1548; siehe “Dokumente”.

Damit war nicht mehr von allen gerechnet worden, verzögerten sich doch die zwischen Bundesregierung, Bundestag, Opposition und den Ländern geführten Verhandlungen so lange, das man angesichts der Bundestagswahlen im September d.J. mit dem Fallbeil der Diskontinuität rechnen musste. Dann hätte es geheißen: „Zurück auf Los“. Mancher hatte sich schon innerlich von dem Gesetzgebungsprojekt verabschiedet - und dann ging es auf einmal ganz rasch: Am 26. April 2013 beschloss der zuständige Bundestagsausschuss die Novelle, einen Tag später das Plenum des Deutschen Bundestages und 8 Tage später folgte – wie erwähnt - der Bundesrat. Und im Schlussspurt wurde auch noch – entsprechend einem Verdikt des Europäischen Gerichtshofs - die Aufhebung der vom EuGH als europarechtswidrig benannten Bestimmung des § 214 Abs. 2a Nr. 1 BauGB nachgeschoben.


Siehe auch: BauGB 2013 beschlossen, Prof. Dr. Michael Krautzberger